Allgemeine Geschäftsbedingungen

hof-maag.de

Sonneborner Str. 24

57413 Finnentrop

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Vertreten durch:

Nicole Maag

Haftung

Hof Maag schließt für seine Teilnehmenden keine gesonderte Unfallversicherung ab und haftet dementsprechend nicht für Unfälle während seiner Veranstaltungen. Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle eines Unfalls ein ausreichender privater Versicherungsschutz besteht. Hof Maag haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände. Hof Maag haftet nicht für Personen- und Sachschäden, welche die Teilnehmenden selbst verschulden. Dies gilt insbesondere, wenn das schädigende Verhalten gegen Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hof Maag gezeigt wird.

Bei der Teilnahme von Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigte verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, das Kind auch vor dem Ende der Veranstaltung abzuholen oder durch eine vorher benannte Ersatzperson abholen zu lassen, wenn das Verhalten des Kindes eine Gefährdung für dieses selbst, andere oder die Umwelt darstellt, oder wenn durch das Verhalten des Kindes der regelmäßige Ablauf der Veranstaltung gestört wird. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die Inhalte der Veranstaltung zur Kenntnis genommen wurden, insbesondere, dass wir im Rahmen der Veranstaltung auch draußen und damit Wind und Wetter ausgesetzt sind, eventuell mit Messer und Feuer umgehen, in unwegsamem Gelände und eventuell bei Dunkelheit unterwegs sind, Kontakt mit Tieren, Pflanzen und anderen Naturmaterialien haben. Wetterentsprechende Kleidung die dreckig werden darf, festes Schuhwerk ist immer ein Muss. Wechselwäsche wird vor allem bei den Veranstaltungen in kalten Jahreszeiten und unbeständiger Wetterlage empfohlen. Alle Teilnehmer sollen einen kleinen Rucksack mit einem Snack und einem Getränk in wiederverschließbaren Behältnissen mitbringen.

Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung bleibt bei den geplanten Aktivitäten ein gewisses Restrisiko bestehen. Mit der Anmeldung wird gleichzeitig das Einverständnis mit den Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bestätigt.

Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt, sofern es für den Veranstaltungsort keine Unwetter Warnung herausgegeben wurde.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass die angemeldeten Personen keine gesundheitlichen Mängel oder Allergien haben und jede körperliche Tätigkeit uneingeschränkt ausüben können, weiterhin, dass die angemeldeten Personen ohne Ausnahme alle Nahrungsmittel bzw. Getränke zu sich nehmen können. Etwaige Einschränkungen sind voll umfänglich vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu machen und schriftlich mit Hof Maag abzustimmen.

Veranstaltungsrücktritt

Wenn die angemeldeten Personen doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sagen Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid – vielleicht wartet jemand auf einen Platz! Sollte dies nicht der Fall sein, und sollten Sie auch keine Ersatzperson benennen, so behalten wir uns vor, Ausfallgebühren zu erheben. Wenn Sie bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung absagen, überweisen wir die Teilnahmegebühr abzüglich 10€ Bearbeitungsgebühr zurück. Bei Absage innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, behalten wir uns vor, die gesamte Teilnehmergebühr einzubehalten beziehungsweise einzufordern.

Sollte eine Veranstaltung von unserer Seite aus nicht zustande kommen, versuchen wir, Ihnen nach Möglichkeit eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Wenn Sie diese nicht wahrnehmen möchten, erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren selbstverständlich vollständig zurück.

Besondere Risiken

Wir tun unser Bestes, um die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Trotzdem bleibt bei den geplanten Aktivitäten natürlich ein Restrisiko bestehen. Wir gehen davon aus, dass Sie durch die Anmeldung an unserer Veranstaltung mit den oben genannten Inhalten der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken einverstanden sind bzw. damit, dass die angemeldeten Personen an allen Aktivitäten teilnehmen können und dürfen. 

Wunddesinfektion

Wunden dürfen wir nur dann versorgen, wenn Sie uns dazu Ihre schriftliche Zustimmung erteilen. Wir wenden die Desinfektionsmittel Octenisept (Spray) an. Da stark verunreinigte Wunden, die über einen längeren Zeitraum unbehandelt bleiben, unter anderem das Risiko einer Blutvergiftung bergen, geben wir Kinder mit infektionsgefährdeten Wunden, die wir nicht selbst desinfizieren dürfen, in ärztliche Behandlung. Sollten wir Sie oder die von Ihnen benannte Kontaktperson deshalb nicht in einem angemessenen Zeitraum erreichen, bestellen wir einen Krankentransport, der Ihr Kind zum nächstgelegenen Arzt bringt.

Fotos

Wir hoffen stets auf schöne Fotos während unserer Veranstaltungen, die wir auch Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn wir schöne Fotos auch auf unserer Homepage veröffentlichen und für Flyer, Prospekte etc. verwenden dürfen – auf diese Weise können wir interessierten Menschen Einblicke in unsere Arbeit geben. Falls es Ihnen nicht recht sein sollte, dass Fotos von Ihren Kindern in dieser Weise veröffentlicht werden, sprechen Sie uns bitte darauf an!

Anerkennung der AGB

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Überweisung des Veranstaltungshonorars gilt als Bestätigung und als Rechnung.